New EU Regulations for Airbnb & Booking.com: Will Baden-Württemberg’s Housing Market Benefit?

2026-02-08 16:43:00

Stand: 08.02.2026 16:03 Uhr

Booking.com, Airbnb und Co sollen mit einer EU-Verordnung ab Mai 2026 transparenter werden: Denn oft wissen die Kommunen gar nicht, wie viele Ferienwohnungen es bei ihnen gibt.

Urlaube mit Airbnb oder Booking.com bleiben auch in BW beliebt – doch die Städte im Land klagen schon länger über zusätzliche Belastungen für den Wohnungsmarkt. Ein Problem: Oft fehlen den Kommunen Daten zu kurzzeitigen Vermietungen und damit die Basis, um das Geschäft mit Ferienwohnung zu steuern. Nun sollen ab Mai 2026 strengere EU-Regeln für mehr Transparenz sorgen.

Vermieter müssen ihre Wohnungen online registrieren

Die Idee der EU-Verordnung 2024/1028: Jedes Objekt, das über Online-Portale als Ferienwohnung vermietet wird, muss eine Registrierungsnummer erhalten. Nur wenn die Gastgebende über diese Kennziffer verfügen, dürfen sie laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) auf Online-Portalen wie Airbnb eine kurzzeitige Vermietung anbieten.

So könne überprüft werden, ob der Vermieter oder die Vermieterin rechtmäßig angemeldet ist. Zudem sollen die Plattformen über ein einheitliches Online-Portal den Behörden melden, wie oft und an wie viele Gäste die Wohnungen vermietet wurden. Die Kommunen dürfen dabei selbst entscheiden, ob sie die Registrierungspflicht einführen.

Kommunen wissen nicht, wie lange Ferienwohnungen vermietet werden

Bisher fehlt es den Kommunen an belastbaren Daten. Das zeigt eine SWR-Anfrage bei den drei Städten mit den höchsten Übernachtungszahlen in BW: Freiburg, Heidelberg und Stuttgart. Zwar haben diese Kommunen jeweils das Zweckentfremdungsverbot eingeführt: Häuser und Wohnungen dürfen damit nur für dauerhaftes Wohnen genutzt oder nicht länger als zehn Wochen kurzzeitig vermietet werden. Sonst muss eine solche Nutzung von den Kommunen genehmigt werden – dabei drohen Strafen in Höhe von bis zu 100.000 Euro.

Doch die Kommunen wissen aktuell nicht, wie oft und wie lange die Objekte über Online-Plattformen vermietet werden. So könne nicht überprüft werden, ob es sich um eine rechtswidrige Zweckentfremdung handele, beklagt die Stadt Stuttgart.

Städte erlassen Registrierungspflicht – Vermieter umgehen die Regeln

In den drei Städten gibt es zwar inzwischen eine Registrierungspflicht für Ferienwohnung: Die Vermieter und Vermieterinnen erhalten über kommunale Online-Portale eine Registrierungsnummer. Dafür stellt jede Stadt bisher ein individuelles Angebot zur Verfügung – zum Beispiel das Portal der Stadt Freiburg. Doch auch hier gibt es Probleme. “Bedauerlicherweise finden sich jedoch nach wie vor Inserate, die die notwendige Registrierungsnummer nicht aufweisen”, sagt Laura Schleicher von der Stadt Heidelberg. Und bisher sei es kaum möglich, gegen unregistrierte Inserate vorzugehen.

Die befragten Städte hoffen nun darauf, dass sie durch die neue EU-Verordnung mehr Informationen erhalten. Und dass sich nicht mehr jede Kommune alleine um die Registrierungen kümmern muss – so könne man Kapazitäten einsparen, sagt etwa die Stadt Freiburg. Die Verordnung gilt laut BMWE ab dem 20. Mai, gerade laufe die Umsetzung.

Mieterbund fordert Pflicht zu Zweckentfremdungsverbot

“Die Verordnung ist ein ‘scharfes Schwert’, aber es muss auch geführt werden”, sagt Olaf Kierstein-Hartmann, Landesgeschäftsführer des Mieterbunds BW. Dafür brauche es mehr Personal und bessere Ausstattungen in den Kommunen. Kierstein-Hartmann fordert zudem, dass alle Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt ein Zweckentfremdungsverbot einführen müssen, bisher stellt das Land den Kommunen diese Entscheidung frei.

Booking.com begrüßt die neuen EU-Verordnungen

Und was sagen die Online-Portale dazu? “Wir bei Booking.com unterstützen die neue EU-Verordnung und sind der Meinung, dass sie zu klaren, einheitlichen Richtlinien für alle Akteure im Bereich der Kurzzeitvermietungen beiträgt”, schreibt das Unternehmen dem SWR, der andere Branchenriese Airbnb lässt eine Anfrage unbeantwortet.

Die Online-Portale sollen zudem nicht mehr jede Kommune individuell mit Daten beliefern müssen, das BMWE spricht von einer jährlichen Entlastung von 636.000 Euro für die Anbieter. Letztlich würden also viele Akteure von der Verordnung profitieren.

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