2026-01-21 18:46:00
Stand: 21.01.2026 20:54 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Göttingen ermittelt wegen Beleidigung gegen einen Richter des Osnabrücker Verwaltungsgerichts. Die “taz” hatte dem Gerichtspräsidenten zuvor vorgeworfen, Hasskommentare verbreitet zu haben.
Die auf Hasskriminalität im Internet spezialisierte Staatsanwaltschaft Göttingen ermittele gegen einen Richter des Verwaltungsgerichts Osnabrück, sagte eine Sprecherin des Niedersächsischen Justizministeriums dem NDR Niedersachsen am Mittwoch. Den Namen des Richters, gegen den die Ermittlungen demnach laufen, nannte sie aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht.
Vorwürfe gegen Osnabrücker Verwaltungsgerichtspräsidenten
Zuvor hatte die Zeitung “taz” einen Verdacht gegen den Präsidenten des Osnabrücker Verwaltungsgerichts, Gert Armin Neuhäuser, aufgestellt. Dem Bericht zufolge soll Neuhäuser, der auch an der Leibniz Universität Hannover als Honorarprofessor lehrt, Menschen über das Instagram-Profil “profdrcn” beleidigt haben. Die häufigsten Opfer seien Frauen und queere Menschen, berichtet die “taz”. Die Beleidigungen gegenüber Frauen beziehen sich dem “taz”-Bericht zufolge häufig auf deren Körper. Noch steht nicht fest, ob der Instagram-Account tatsächlich dem Präsidenten des Osnabrücker Verwaltungsgerichts zuzuordnen ist.
Anwalt des Beschuldigten äußert sich zu Vorwürfen
Neuhäuser wollte sich auf NDR Anfrage nicht selbst äußern. Sein Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel bezeichnete die Berichterstattung der “taz” in einem Statement als “politisch motivierte Kampagne gegen einen unabhängigen Richter, ausgelöst durch ein der Redaktion missliebiges Urteil seiner Kammer”. Damit bezieht sich der Anwalt auf ein Urteil aus dem vergangenen Jahr gegen einen Polizisten, der sich an rechten Chatgruppen beteiligt hatte.
Anwalt: Keine Umkehr der Beweislast
Weiter teilte der Anwalt mit: “Wir haben unserem Mandanten geraten, sich zu den allein auf Spekulationen beruhenden Vorwürfen nicht zu äußern, um diese Form der Denunziation nicht noch zu legitimieren als bestünde im Rechtsstaat eine Umkehr der Beweislast.” Gegen den Zeitungsbericht der “taz” hätten die Anwälte bereits Beschwerde beim Presserat eingelegt.
Ministerium liegt Stellungnahme vor – Inhalt unbekannt
Das niedersächsische Justizministerium teilte auf NDR Anfrage außerdem mit, dass es keine Erkenntnisse dazu habe, ob der betreffende Account von Gert Armin Neuhäuser betrieben wird. Er sei über das niedersächsische Oberverwaltungsgericht um eine Stellungnahme gebeten worden. Diese liege inzwischen vor, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums am Mittag. Sie werde sich zu dem Inhalt allerdings nicht äußern. Auch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht teilte mit, dass es sich nicht zum Inhalt der Stellungnahme Neuhäusers äußern könne. Als Grund nannte ein Sprecher die “laufenden Verwaltungsermittlungen”.
Uni zu Kommentaren: “Menschenverachtend und zutiefst verstörend”
Die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover teilte mit, dass sie einen als privat gekennzeichneten Account wie “profdrcn” nicht verlässlich einem Honorarprofessoren zuordnen könne. Die über dieses Profil verbreiteten Äußerungen entsprächen allerdings “in keiner Weise” den Wertvorstellungen und Grundsätzen der Universität. “Sie sind inakzeptabel und menschenverachtend und zutiefst verstörend”, heißt es in einem Statement.
Rücktritt von Verbandsvorsitz
Am Sonntag – nach der Veröffentlichung des “taz”-Artikels – hatte Neuhäuser sich als Vorsitzender des Verbands der niedersächsischen Verwaltungsrichter (VNVR) zurückgezogen, wie die “Hannoversche Allgemeine Zeitung” zuerst berichtete. Zur Begründung habe er angegeben, “dass die sachliche Arbeit des VNVR nicht durch Diskussionen über seine Person überlagert werden soll”, heißt es dazu von der Vizepräsidentin des Verbands.
Video:
Hasskommentare im Netz: Ermittlungen gegen Richter (1 Min)








