2026-01-09 10:35:00
Stand: 09.01.2026 08:23 Uhr
Das Winterwetter hat auch Niedersachsen im Griff. Während auf öffentlichen Straßen die Städte verantwortlich sind, müssen Gehwege bei Schnee und Glätte von Hausbesitzern geräumt werden – sonst kann es teuer werden.
Bei Minustemperaturen, Schnee und Glatteis ist das Schneeräumen bundesweit gesetzlich festgeschrieben. Wer die Räumpflicht vernachlässigt, für den kann es teuer werden. Denn stürzt ein Passant auf dem glatten Gehweg, hat er Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Je nach Bundesland drohen zudem Bußgelder. Wann und wie der Schnee geräumt werden muss, ist jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt und kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren. In Hannover beispielsweise gilt die Räum- und Streupflicht an Werktagen von 7 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr. Allgemein gilt: Wenn es nachts zu schneien beginnt, genügt es, morgens zu räumen. Sollte es nach dem Räumen erneut schneien oder frieren, muss der Schnee mehrmals am Tag beseitigt werden.
Video:
Wintereinbruch: Schnee und Eis auf Gehwegen (2 Min)
Wichtig für Hausbesitzer: Nicht mit Salz streuen
Auch beim Thema Streusalz gibt es lokal unterschiedliche Regelungen. In vielen Städten und Gemeinden darf es nicht auf öffentliche Gehwege gestreut werden. Streusalz taut zwar effektiv Eis und Schnee weg, es gilt aber auch als umweltschädigend und kann Bäumen und Sträuchern schaden, im schlimmsten Fall können die Pflanzen absterben. Salz greift außerdem die Pfoten von Hunden und Katzen an, lässt Eisen korrodieren und beschädigt Lederschuhe und Schuhsohlen. Die Feuerwehr Bleckede (Landkreis Lüneburg) weist zudem darauf hin, dass Löschwasser auch im Winter benötigt wird. Bürgerinnen und Bürger sollten daher beim Schneeräumen darauf achten, Hydranten und Hydrantendeckel nicht mit Schnee zuzuschütten.
Bei Glätte: So kann man Stürze vermeiden
Wenn ein Nachbar die Räumpflicht weniger ernst nimmt, kann man mit bestimmten Techniken und Hilfsmitteln Stürze vermeiden. Experten empfehlen die sogenannte Pinguin-Gangart. Sie ist benannt nach Pinguinen, weil sie mit ihrer Körper- und Fußhaltung ein Vorbild für den sicheren Gang auf Glatteis sind. Die Gangart funktioniert so: Mit kleinen langsamen Schritten watscheln, dabei sollte der Fuß komplett aufgesetzt werden und nicht nur mit der Ferse. Dabei am besten leicht nach außen drehen, um das Körpergewicht auch zur Seite zu verteilen. Den Oberkörper möglichst nach vorn neigen, um im Falle eines Sturzes nicht auf Steißbein, Rücken oder Hinterkopf zu fallen. Außerdem besteht so die Möglichkeit, sich noch mit Händen oder Knien abzufangen. Solche Stürze sind meist ungefährlicher.











