Allgemeiner Satz zur Berechnung der Rentenabzüge (ohne abschläge)
Die tatsächliche monatliche Rente,die einem Rentner zur Verfügung steht,wird durch Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung reduziert. Die Höhe dieser abzüge hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Höhe der Bruttorente, der Krankenversicherungstatus (KVdR oder freiwillig versichert) und das Vorhandensein weiterer Einkommensquellen wie Betriebsrenten.
Grundprinzipien:
* Krankenversicherung (KVdR): bei der Krankenversicherung im Rahmen der Künstlichen Versicherung der Rentner (KVdR) übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge. Der Beitragssatz für 2025 beträgt 17,1% (14,6% + durchschnittlich 2,5% Zusatzbeitrag),für 2026 17,1% (14,6% + durchschnittlich 2,9% Zusatzbeitrag).
* Pflegeversicherung: Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden vollständig von der Rente abgezogen (3,6%